Allgemeine Mietvertragsbedingungen

für Prüfgewichte der Mietflotte der KranTeam GmbH, Markus-von-Kienlin-Str. 14, 88090 Immenstaad

1. Auftragsbestätigung

Die schriftliche Auftragsbestätigung legt den Inhalt des Mietvertrages fest und bildet mit diesen allgemeinen Mietvertragsbedingungen den Mietvertrag mit dem Kunden.

2. Zahlungen, Fälligkeit und Betriebsstundenzähler

2.1. Die Mietrate gilt grundsätzlich für einen einschichtigen Einsatz bei einer maximalen Nutzung von 8 Betriebsstunden pro Kalendertag sowie maximal 100 Betriebsstunden pro Kalendermonat.

2.2. Die Kosten für die Hin- und Rückfracht gehen zu Lasten des Kunden. Die KranTeam GmbH organisiert die Hin- und Rückfracht für den Kunden.

2.3. Alle vereinbarten Beträge gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 

2.4. Die Mietzahlungen sind ohne Abzug jeweils nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

3. Verzug, außerordentliche Kündigung

Kommt der Kunde mit einer Rate oder einer anderen vereinbarten Zahlung in Verzug oder erfüllt er sonstige in diesem Vertrag genannte Verpflichtungen nicht, hat die KranTeam GmbH das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und vom Kunden Schadensersatz zu fordern.

4. Normaler Einsatz und Einsatzanalyse

4.1. Das Mietobjekt wird von dem Kunden im normalen Einsatz verwendet. Der normale Einsatz gilt, wenn der Verschleiß des Mietobjektes kein überdurch­schnittliches Maß annimmt. Nicht dem normalen Einsatz entsprechend wird insbesondere der Einsatz in der Chemischen Industrie, Sägeindustrie und Holzbearbeitung, Schiefer- und Tonindustrie, Feuerfeste- und Steinzeugindustrie, Schrott- und Abbruch­wirtschaft, Sektkellerei, Weinbau und Weinhandel, Hafenbetrieb, Schwermetall­anfertigung sowie der Einsatz im Vertrieb von Erdölerzeugnissen definiert. Der Kunde ist in diesen Fällen bei der Mietanfrage verpflichtet den normalen Einsatz überschreitenden Einsatz an die KranTeam GmbH zu melden.

4.2. Eine Veränderung der Einsatzbedingungen – wie vom Kunden bei der Mietanfrage oder einer Einsatzanalyse angegeben – darf keine höhere Beanspruchung nach sich ziehen. Ändern sich die Einsatzbedingungen, so kann die KranTeam GmbH die Mietrate ändern. 

4.3. Die KranTeam GmbH behält das Recht eine detaillierte Einsatzanalyse mit dem Kunden zu erarbeiten.

5. Pflichten des Kunden, Schäden und Gebrauch

5.1. Der Kunde hat das Objekt in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten.

5.2. Dem Kunden obliegt die tägliche Kontrolle des Objektes, insbesondere, soweit es auf das Objekt zutrifft, die Sichtprüfung aller Anschlagpunkte. Sollten sich im Einsatz des Objekts ungewöhnliche Verbrauchs- oder Verschleißerscheinungen oder andere Besonderheiten zeigen, ist die KranTeam GmbH sofort zu benachrichtigen und der KranTeam GmbH oder durch KranTeam GmbH legitimierte Betriebe Zugang zu dem Mietobjekt zu gewähren. Ergibt die folgende Überprüfung des Mietobjektes die Notwendigkeit einer Reparatur oder einer sonstigen Instandsetzung, so werden diese Arbeiten durch die KranTeam GmbH oder durch KranTeam GmbH legitimierte Betriebe durchgeführt.

5.3. Im Fall einer notwendigen Reparatur, Wartung, und bei Anfrage durch die KranTeam GmbH hat der Kunde kostenfrei in seinen eigenen Betriebsräumen einen geeigneten Platz und das Objekt zur Verfügung zu stellen, so dass die KranTeam GmbH dieses während ihrer üblichen Geschäftszeit warten, reparieren und inspizieren kann.

5.4. Für Schäden aufgrund normalen Verschleißes hat die KranTeam GmbH aufzukommen. Für die übrigen Schäden, insbesondere für solche aufgrund unsachgemäßer Behandlung des Objektes, hat der Kunde aufzukommen. Schäden am Mietobjekt müssen durch den Kunden sofort an die KranTeam GmbH gemeldet werden. 

5.5. Eine Entfernung des Objektes von dem vereinbarten Standort ist nur nach schriftlicher Einwilligung durch die KranTeam GmbH zulässig. Änderungen und zusätzliche Einbauten darf der Kunde nicht vornehmen.

5.6. Der Kunde hat der KranTeam GmbH bei Zugriffen Dritter auf das Objekt unverzüglich zu unterrichten. Entsprechendes gilt bei Zwangsvollstreckungen in das Grundstück, auf dem sich das Objekt befindet. 

5.7. Der Kunde darf das Objekt nur nach schriftlicher Einwilligung durch die KranTeam GmbH Dritten überlassen.

5.8. Der Kunde stellt die KranTeam GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Gebrauch und Betrieb des Objektes ergeben. 

5.9. In dem Fall, dass der Kunde seinen Pflichten nicht nachkommt und die KranTeam GmbH etwaigen Folgekunden keine Alternative zur Verfügung stellen kann, behält sich die KranTeam GmbH das Recht, anfallenden Mietausfall durch beschädigtes Mietgerät, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6. Haftpflicht und Maschinenbruchversicherung

Der Kunde verpflichtet sich, auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflicht­versicherung für das Objekt unter Einschluss des Risikos der Nutzung im Rahmen der Nutzungsüberlassung des Objektes abzuschließen. Der Kunde hat das Objekt außerdem gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.

7. Haftung der KranTeam GmbH

7.1. Die KranTeam GmbH haftet gegenüber dem Kunden für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich verursachte Schäden oder für grob fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte verursachte Schäden. Ferner haftet die KranTeam GmbH gegenüber dem Kunden für Schäden, die von nicht leitenden Angestellten grob fahrlässig oder unter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten fahrlässig verursacht werden. In diesen Fällen ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

7.2. Weitere Schadensersatzansprüche für Schäden, die nicht an dem Objekt selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Die KranTeam GmbH haftet nicht für eine bestimmte Verfügbarkeit des Objekts und für etwaige Schäden wegen mangelnder Verfügbarkeit.

8. Beendigung, Rückgabe 

8.1. Mietet der Kunde das Objekt unbefristet, kann der Vertrag beidseitig mit einer Kündigungsfrist von 48 Stunden (montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage) zum Ende des Kalendermonats schriftlich beendet werden. Ist die Mietzeit bestimmt, ist eine Kündigung, vorbehaltlich der Reglung 3., vor Ablauf der Mietzeit ausgeschlossen.

8.2. Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchen Gründen, hat der Kunde das Objekt auf seine Kosten unverzüglich an die KranTeam GmbH zurückzuliefern (vgl. 2.4.). 

8.3. Das Objekt muss bei Rückgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, der dem Alter und der vertragsgemäßen Nutzung gemäß Einsatzbedingungen entspricht. Das Objekt muss einsatzbereit, vollständig - insbesondere gemäß Lieferumfang oder gegebenenfalls durchgeführten baulichen Änderungen des Objektes durch die KranTeam GmbH - frei von Schäden und groben Verunreinigungen sein. Die KranTeam GmbH ist berechtigt Kosten für Beschädigungen, fehlende Baugruppen oder Anbauteile und grobe Verunreinigungen an den Kunden nachzuberechnen. 

8.4. Bei Rückgabe des Objekts wird dem Kunden ein Rückgabeschein vorgelegt, der von ihm und der KranTeam GmbH oder deren Beauftragten nach oberflächlicher Inaugenscheinnahme des Objekts ausgefüllt wird. Hiermit werden – vorbehaltlich einer sorgfältigen Überprüfung des Objekts durch die KranTeam GmbH – nur der äußere Zustand und der Übernahmeumfang dokumentiert. Eine sorgfältige Überprüfung des Gerätes ist erst nach Rückgabe bei der KranTeam GmbH möglich. Die hier anfallenden Schäden und Mängel unterliegen den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen und werden dem Kunden belastet.

8.5. Kommt der Kunde seiner Rückgabeverpflichtung nicht fristgemäß nach, so werden für jeden überschrittenen Kalendertag bis zur tatsächlichen Rückgabe des Objekts dem Kunden auf Basis der vereinbarten Rate eine Tagesrate und die durch die Rückgabeverzögerung verursachten Kosten berechnet. Während dieser Zeit bleiben die Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag bestehen.

Stand 01.05.2024

 

Es gelten zudem die AGB sowie Datenschutzrichtlinien.